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Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkversicherungen übernehmen in jedem Fall die Kosten der sogenannten Sprechstunden als auch der probatorischen Sitzungen. Auch die Kosten einer sich eventuell anschließenden Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation normalerweise von den Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, da ich approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin. Da das Antragsverfahren nicht einheitlich geregelt ist und es Einschränkungen in Ihrem Versicherungstarifs bezüglich der Stundenanzahl oder einer Selbstbeteiligung geben kann, empfehle ich Ihnen, mit Ihrer Privaten Krankenversicherung in Kontakt zu treten und sich über die Bedingungen der Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie zu informieren. Das Behandlungshonorar wird gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Beihilfe

Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung nach einer Beantragung. Bitte klären Sie auch hier die Kostenübernahmebedingungen einer Verhaltenstherapie mit Ihrem zusträndigen Sachbearbeiter.

Soldaten der Bundeswehr

Die Kosten einer Psychotherapie für Soldaten der Bundeswehr werden in der Regel von der Heilfürsorge der Bundeswehr übernommen. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ (Formular SanBW/0218) für fünf probatorische Sitzungen mit.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Eine Antragsstellung bei Ihrer Krankenversicherung entfällt dann für Sie. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), das Honorar beträgt derzeit 100,56 € pro Therapieeinheit (50 Minuten).